HAUSÄRZTLICHE VERSORGUNG – WAS BEDEUTET DAS?
In der gesetzlichen Krankenversicherung gliedert sich die vertragsärztliche Versorgung in die hausärztliche und die fachärztliche Versorgung (§ 73 Abs. 1 SGB V). An der hausärztlichen Versorgung nehmen Ärzte für Allgemeinmedizin und Ärzte ohne Gebietsbezeichnung teil. Bei schweren akuten oder chronischen Erkrankungen führen wir nach Absprache Hausbesuche im Raum Eckernförde durch.
AKUTVERSORGUNG UND PRÄVENTION
Unsere hausärztliche Versorgung umfasst die wohnortnahe medizinische Grundversorgung unserer Patienten unter Einbezug ihres familiären und sozialen Umfeldes. In der Regel sind wir die ersten Ansprechpartner in Gesundheitsfragen und überweisen ggf. unsere Patienten mit bestimmten Fragestellungen zu anderen Fachärzten weiter. Aus den Rückmeldungen anderer Facharztgruppen, egal ob ambulant oder stationär, können wir so eine optimale Diagnostik und Therapie in Absprache mit den Patienten einleiten.
Dadurch, dass alle Befunde wieder im hausärztlichen Bereich zusammenfließen, können wir die Patienten bei Anträgen zu Rehabilitationen, Korrespondenz mit Krankenkassen, Gesundheitsämtern und Behörden unterstützen bzw entlasten. Dabei stärken wir die Eigenverantwortung des Patienten, indem wir beraten, aufklären und Vorschläge zu Diagnostik und Therapie machen und letztendlich der Patient entscheidet, was das Richtige ist.